Fahrraddemonstration Lohmar 25. März 2023

Der ADFC ruft zur Fahrraddemonstration auf.

 

Start: 25. März 2023 um 10 Uhr an der Aggerbrücke B8 gegenüber derZufahrt zum Kanuclub.

Nach der guten Resonanz im Jahre 2022 rufen auch im Frühjahr 2023 die Ortsgruppen Lohmar, Siegburg und Troisdorf des ADFC zur Teilnahme an einer Fahrraddemonstration auf.

Das Ziel ist immer noch das gleiche wie im Vorjahr, da sich die Situation für Radfahrende im Städtedreieck Lohmar Siegburg Troisdorf, kaum gebessert hat.

Nach wie vor gibt es von Lohmar aus keine alltagstaugliche und sichere Fahrradverbindung nach Troisdorf. Gefordert wird die Ertüchtigung der Verlängerung der Taubengasse als nutzbarenr Radweg (dieser Weg ist auch Teil des Agger-Sülz-Radweges und damit auch von radtouristischer Bedeutung ). Ergänzend dazu unbedingt notwendig ist die Herstellung eines Weges entlang der B56 am Uhlrather Hof vorbei zur B8 (Aggerbrücke) im Anschluss an den Bahntrassenweg von Lohmar nach Siegburg. Damit wäre eine ganzjährig nutzbare Verbindung zwischen Lohmar und Troisdorf realisiert. Auch die Anbindung an den Siegradweg Richtiung Sankt Augustin und Bonn wäre gewährleistet. Der ADFC hat die BürgermeisterInnen der betroffenen Kommunen eingeladen sich an der Demonstration zu beteiligen und das Gespräch mit den Radfahrenden zu führen. Diese Einladung richtet sich auch an die Mitglieder der Stadträte der drei Städte.

Der vorgesehene und genehmigte Ablauf der Demonstration:

Start: 25. März 2023 um 10 Uhr an der Aggerbrücke B8 gegenüber derZufahrt zum Kanuclub.

Dann führt die Route durch Siegburg nach Lohmar von dort durch die Wahner Heide und Troisdorf zurück zum Ausgangspunkt: Die Fahrtzeit beträgt ca. 2 Stunden. Es ist selbstverständlich möglich, nur auf Teilstrecken an der Demonstration teilzunehmen.

Straßenführung (Siegburg: Luisenstraße Kaisertraße Johannesstraße Aulgasse (Lohmar: Hauptstraße Kirchstraße Brückenstraße, Troisdorf: Eisenweg Altenrather Straße, Heerstraße Taubengasse
Lohmarer Straße Römertraße Ursulplatz, Frankfurter Straße

Die ADFC Ortsgruppen Lohmar . Siegburg und Troisdorf hoffen, dass ihren Forderungen nach Ausbau des Radwegenetzes im Städtedreieck Lohmar, Siegburg Troisdorf m Sinne einer nachhaltigen und klimagerechten Mobilitätspolitik Rechnung getragen wird. Wir werden weiter die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung in die Pflicht nehmen und die Anliegen der Radfahrenden speziell in unserer Region deutlich machen damit den Ankündigungen zur Verkehrswende endlich auch Taten folgen, denn die Grundlagen einer Mobilitätswende.


https://siegburg.adfc.de/neuigkeit/adfc-lohmar-ruft-zur-fahrraddemonstration-auf-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 210.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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