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Pressemitteilungen

Kidical Mass in Siegburg und Sankt Augustin

05.05.2024

Der ADFC Siegburg und St. Augustin laden zur Kidical-Mass am 05.05.2024 ein. Die zentrale Forderung der Kidical Masses an die Bundesregierung: ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht!

Das Bild zeigt die zwei Kidical Masses aus St. Augustin und Siegburg, welche auf der Bonner Straße das erste Mal eine Begegnung feierten.

100 Menschen überfahren Sieg: Kidical Masses im Mai 2023

07.05.2023

"Was wollen wir?" - "Kinder, aufs Rad!"

"Wann wollen wir das?" - "Jetzt"

25.09. Neuenhof

Kidical-Mass am 25.09. 15:00 Uhr Feuerwache Neuenhof

25.09.2022

Der ADFC-Siegburg lädt zur Kidical-Mass am 25.09.2022 ein. Die zentrale Forderung der Kidical Mass an die Bundesregierung: ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht!

Kommen Sie vorbei!

So war die Kidical-Mass am 25.09.

27.09.2022

Kidical-Mass am 25.09.2022 - ein Rückblick.

Die zentrale Forderung der Kidical Mass an die Bundesregierung: ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht!

69 Teilnehmer waren gekommen.

ADFC sorgt für freie Durchfahrt

Parkplatzausfahrt am Siegwerk jetzt für den Radverkehr geöffnet.

Siegburger Fußgängerzone wurde endlich für den Radverkehr geöffnet

01.09.2021

Die neuen Mehrheitsverhältnisse im Siegburger Stadtrat machten es möglich: Im März und im Juni dieses Jahres hat der Mobilitätsausschuss die Beschlüsse gefasst, um die Siegburger Fußgängerzone offiziell für den Radverkehr zu öffnen.

Siegburger ADFC mit neuer Webseite am Start

Siegburg, August 2021

Nach umfasssendem Update steht die Internetseite des ADFC Siegburg vollständig zur Verfügung.

Ideen für weitere Inhalte, z.B. eine Routenkarte über schöne Strecken oder eine Verlinkung zum Mängelmelder Siegburgs vorhanden

Radnetz-Lückenschlüsse: 19 Kilometer bis September

Bonn, 16.04.2024

Die begonnenen Markierungsarbeiten für 40 weitere Fahrradstraßen-Abschnitte auf Bonner Straßen schließen wichtige Lücken im Bonner Radnetz.

Fast 2900 Besucher kamen zur Rad+Freizeit

Bonn/Siegburg, 10.4.2024

91 Besucher traten dem ADFC bei – Minister Krischer beeindruckt

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 210.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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