Fahrradfahren in der Siegburger Fußgängerzone
Seit nun drei Jahren ist das Radfahren in der Siegburger Fußgängerzone offiziell erlaubt. Doch in diesem Sommer wurde Kritik an der Regelung laut, ausgelöst von einer angeblichen Gefährdung einer Person.
Seit drei Jahren ist nun nach einem Beschluss des Siegburger Mobilitätsausschusses im Juni 2021 das Radfahren in der Siegburger Fußgängerzone offiziell erlaubt. Nachdem es während einer Probephase von einem Jahr keine Vorfälle gab, die dieser Erlaubnis entgegen standen, wurde die Regelung auf unbestimmte Zeit übernommen.
In diesem Sommer wurde allerdings Kritik an der Regelung laut, ausgelöst von einer angeblichen Gefährdung einer Person. Auch wurden Unterschriften gesammelt, um das Radfahren in der Fußgängerzone wieder zu untersagen.
Der ADFC Siegburg spricht sich ganz eindeutig für die Beibehaltung der zurzeit geltenden Regelung aus. Aus seiner Sicht funktioniert das Miteinander von Fußgänger- und Radverkehr in der Siegburger Fußgängerzone gut. Das Konfliktpotenzial ist hier – im Vergleich zu anderen Verkehrsarten - gering und somit gut zu tolerieren.
Die Innenstadt muss weiterhin komplett mit dem Fahrrad erreichbar bleiben. Man kann somit das Auto noch öfter stehenlassen und alle Geschäfte, Dienststellen, Cafés und Restaurants, den Bahnhof und Kulturstätten direkt mit dem Rad anfahren. Dies kommt nicht nur dem Einzelhandel zu Gute.
Für Kinder und Jugendliche ist es sehr wichtig, dass sie über die Fußgängerzone ihre Ziele in der Stadt sicher mit dem Rad erreichen können. Da es in Siegburg noch kein lückenloses sicheres Radwegenetz gibt, führt zu vielen Orten der einzig sichere Weg durch die Fußgängerzone. Auch für ältere Menschen, die vielleicht nicht mehr so gut zu Fuß sind, ist die Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem Fahrrad ein großer Vorteil; so können sie noch einige Wege in der Fußgängerzone erledigen.
Der ADFC wiederholt aber auch seinen Hinweis, dass die Radfahrer gegenüber den Fußgängern nicht die gleichen Rechte beanspruchen können. Unter der Prämisse „Radfahrer frei“ sind sie in der Fußgängerzone nur zu Gast. Sie müssen sich den Fußgängern unterordnen und entsprechend rücksichtsvoll und zurückhaltend fahren. Keinesfalls zu tolerieren sind überhöhte Geschwindigkeit auf dem abschüssigen Markt, Bedrängen von Fußgängern o.ä..
Der ADFC appelliert an die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung, die bisherige bewährte Regelung beizubehalten und damit einen Beitrag zur Förderung des nachhaltigen Verkehrs zu leisten.
Verantwortlich: Sebastian Gocht, Sprecher der Ortsgruppe Siegburg im ADFC Bonn/Rhein-Sieg