Vorstand an Bundestag: Gebt Acht beim Infrastruktur-Zukunftsgesetz!
Gesetzentwurf könnte Radverkehr an Autobahnbrücken fördern

Die Vorsitzenden des ADFC-Bonn/Rhein-Sieg haben in einem Schreiben die fünf Bundestagsabgeordneten aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis darum gebeten, besonderes Augenmerk auf den Artikel 4 des umfänglichen Gesetzeswerkes zu legen. Darin geht es nämlich unter anderem um die gesetzliche Grundlage, die Radinfrastruktur an Brücken von Bundesautobahnen ermöglicht. Das ist in Bonn wichtig für den von Stadt, Kreis und ADFC seit Jahren geforderten Radschnellweg über Nordbrücke und Tausendfüßler parallel zur A565.
Ein Artikelgesetz – auch Omnibusgesetz genannt – ist quasi eine Sammlung, mit der der Bundestag gleichzeitig mehrere Gesetze ändert oder auch neu erlässt. In Artikel 4 des Gesetzespakets (Bundestags-Drucksache 21/4099) geht es um die Änderung des Bundesfernstraßengesetzes, darin wiederum um dessen § 3(1) Straßenbaulast, Satz 3, den der Bundestag im Jahr 2020 geändert hatte, um auf Autobahnbrücken Radverkehr zu ermöglichen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung einmal mehr Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie beschleunigen.
Zu diesem Artikel hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme Änderungsvorschläge gemacht, die es wesentlich erleichtern würden, Radinfrastruktur beim Neu- oder Ersatzbau von Brücken an Autobahnen zu bauen - das könnte zum Beispiel für "Tausendfüßler" und Nordbrücke zukünftig nützlich sein. In ihrer Gegenäußerung (Drs. 21/4301 vom 25.02.2026) lehnt die Bundesregierung die Änderungsvorschläge zwar ab, aber wir wissen ja, dass nach dem „Struckschen Gesetz“ "kein Gesetz so aus dem Parlament herauskommt, wie es eingebracht worden ist.“
Am vergangen Donnerstag (26.02.) wurde der Gesetzentwurf in 1. Lesung beraten und dann in die Ausschüsse verwiesen. Man darf gespannt sein, und gern auch seine Abgeordneten auf die Wichtigkeit für den Radverkehr hinweisen. Hier geht’s zum Brief an die Abgeordneten.